Unternehmensdialog

Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach dem Entgelttransparenzgesetz

​​​​​​​Mit der Einführung des Entgelttransparenzgesetzes hat die Bundesregierung ein klares Signal für das Thema Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern gesetzt und zugleich neue Anforderungen an die Unternehmen gestellt. Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Anforderungen für viele Unternehmen in der praktischen Umsetzung noch eine Herausforderung darstellen. In unserem zweiten Unternehmensdialog lag der Fokus auf der Berichtspflicht für Unternehmen zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach dem Entgelttransparenzgesetz.
11.03.2021

Im zweiten Unternehmensdialog stellten Florian Harrlandt und Isabelle Krahe vom Rat für Nachhaltige Entwicklung den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vor und nahmen dabei die Themen Chancengerechtigkeit und Entgelttransparenz in den Fokus. Der DNK ist ein Transparenzstandard zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Er schafft Vergleichbarkeit durch ein Set aus 20 Kriterien und einer Auswahl an bestimmten Leistungsindikatoren. Er dient zudem als Instrument zur Reflexion der eigenen unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistung. Harrlandt und Krahe stellten einzelne Aspekte aus dem Kriterienkatalog vor und bezogen diese – unterlegt mit Beispielen ­– auf das Thema Entgelttransparenz.

Claudia Funk und Claudius Baumann von KPMG stellten die zunehmende Relevanz von nicht-finanziellen Themen im Unternehmenskontext dar und erläuterten die Anforderungen an einen ganzheitlichen Steuerungsansatz von Entgelttransparenz aus Sicht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Außerdem stellten Funk und Baumann Beispiele für geeignete Maßnahmen und Key Performance Indicators (KPI) in der Berichterstattung im Kontext von Entgeltgleichheit vor.

 

Factsheet Berichtslegung

Olivier Elamine ist Gründungsmitglied und seit November 2006 Chief Executive Officer der alstria office REIT-AG. Die alstria office REIT-AG ist einer der größten Bürovermieter Deutschlands. Olivier Elamine, ging darauf ein, wie die Zuordnung zu Erfahrungsgruppen und Geschlecht zu mehr Lohngleichheit bei der alstria office REIT-AG beiträgt.

„Lohngleichheit ist nicht per se ein Ziel. Sie ist das Endergebnis einer funktionierenden Personalpolitik. Es ist jedoch schwer zu messen. Insbesondere in kleineren Organisationen, in denen es wenig bis gar keine Vergleichbarkeit zwischen zwei Positionen gibt. Das Hauptrisiko besteht darin, Gehaltsunterschiede immer mit kleinen Stellenunterschieden zu erklären, aber ein ebenso großes Risiko besteht darin, das Argument der gleichen Bezahlung zu verwenden, um Unterschiede zu beseitigen, die durch zwei unterschiedliche Stellen gerechtfertigt sind.Die Schwierigkeit besteht also darin, konsistente Vergleichsgruppen von vergleichbaren Positionen innerhalb der Organisation zu bilden und in der Lage zu sein, fair zu messen, dass das Lohnniveau innerhalb dieser Gruppen nicht divergiert.“ Olivier Elamine

Aus der Praxis: alstria office REIT-AG


ZWEITER UNTERNEHMENSDIALOG

Berichtspflicht

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