WINTER 2023/24

Unternehmensdialoge zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie veranstaltete das BMFSFJ im Winter 2023/24 Unternehmensdialoge. Hier finden Sie alle Informationen zu den Veranstaltungen.

Der Gender Pay Gap liegt EU-weit immer noch bei 13 Prozent – in Deutschland liegt er mit 18 Prozent darüber. Eine der vielen Ursachen dafür ist die fehlende Transparenz in den Lohnstrukturen. Um die Entgelttransparenz zu stärken, legte die Europäische Kommission im März 2021 einen Richtlinien-Vorschlag zur „Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen“ vor. Im April diesen Jahres hat der Rat der Europäischen Union die sogenannte Entgelttransparenz-Richtlinie final angenommen. Nun haben die Mitgliedsstaaten drei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. 

Das Unternehmensprogramm „Entgeltgleichheit fördern. Unternehmen beraten, begleiten, stärken“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begleitet seit drei Jahren Unternehmen auf dem Weg zur Entgeltgleichheit. Viele stellen sich aktuell Fragen zur Entgelttransparenzrichtlinie: Wie wird die Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland umgesetzt? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen regeln in Zukunft die Transparenz in Entgeltstrukturen? Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung aus?

Zu diesen und weiteren Fragen veranstaltete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Reihe von Unternehmensgesprächen. Ziel aller Unternehmensgespräche war es, die ETRL vorzustellen und Fragen, Hinweise und Bedürfnisse von Vertreter:innen von Unternehmen, Verbänden und Organisationen abzufragen.

Der Umsetzungsplan des BMFSFJ sieht eine möglichst schnelle Umsetzung der ETRL in nationales Recht vor, um frühzeitig Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für alle Unternehmen zu schaffen. Die Umsetzungsfrist für die EU-Mitgliedstaaten endet am 7. Juni 2026. Ab 2027 sind Unternehmen ab 150 Beschäftigten dann verpflichtet, ein Bericht zu Entgeltgefällen abzugeben, ab 2031 dann alle Unternehmen ab 100 Beschäftigten.

Die ETRL umfasst folgende Transparenzinstrumente:

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne bereitstellen. 
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern wird es nicht mehr gestattet sein, Stellenbewerberinnen und -bewerber nach ihrer früheren Vergütung zu fragen.
     
  • Beschäftigte werden das Recht haben, von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber eine Auskunft über ihr individuelles Einkommen und über die durchschnittlichen Einkommen zu verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für Gruppen von Beschäftigten, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Damit können sie in Erfahrung bringen, wie sie im durchschnittlichen Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen entlohnt werden. 
  • Dieses Recht wird für alle Beschäftigte unabhängig von der Größe des Unternehmens bestehen.
     
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten müssen regelmäßig Daten zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke in ihrem Unternehmen veröffentlichen.
  • In einer ersten Phase werden Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten jährlich und Unternehmen mit 150 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre Bericht erstatten. Ab fünf Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie müssen Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten ebenfalls alle drei Jahre Bericht erstatten.
  • Ergibt die Entgeltberichterstattung ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von mindestens 5 % und kann das Unternehmen das Gefälle nicht anhand objektiver geschlechtsneutraler Faktoren rechtfertigen, muss es in Zusammenarbeit mit den Beschäftigtenvertreterinnen und -vertretern eine Entgeltbewertung vornehmen.
  • Ansprüche für Beschäftigte: Beschäftigte, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind, haben Anspruch auf vollständige Nachzahlung des ihnen vorenthaltenen Entgelts, einschließlich vorenthaltener Boni oder Sachleistungen. Zusätzlich können sie einen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung geltend machen. 
  • Beweislastverlagerung: Verstößt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gegen Transparenzpflichten, kann sich die Beweislast auf das Unternehmen verlagern, d.h. das Unternehmen ist dann in der Pflicht nachzuweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
  • Sanktionen: Die Richtlinie schreibt die Einführung wirksamer und abschreckender Sanktionen bei Nichteinhaltung der Rechte und Pflichten, u.a. auch Geldbußen, vor.
  • Daneben sorgt die Richtlinie dafür, dass Beschäftigte ihr Recht auf gleiches Entgelt leichter gerichtlich durchsetzen können und Frauen nicht allein vorgehen müssen. Die Richtlinie verlangt beispielsweise, dass qualifizierte Verbände Klägerinnen und Kläger in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren unterstützen können.

Im Folgenden finden Sie Zusammenfassungen und Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen: 


Rückblick: Unternehmensdialog in Berlin am 15. Februar 2024

Am 15. Februar 2024 fand der zweite Unternehmensdialog „Die Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Umsetzung“ im Büro von Ramboll Management Consulting in Berlin statt. In diesem Workshop widmeten sich die Teilnehmenden folgenden Fragen:

  • Was beschäftigt Sie in Ihrem Arbeitsalltag hinsichtlich transparenter Entgeltstrukturen?
  • Welche Instrumente oder Unterstützung wünschen Sie sich von der Politik?
  • Wo sehen Sie Hürden und Hemmschwellen bei der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland?

Thomas Fischer, Referatsleiter im Referat 412 „Arbeitsmarkt“ der Abteilung Gleichstellung stellte auch hier die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vor. Prof. Claus Vormann von der Fachhochschule Dortmund lieferte einen Kurzimpuls zu Vorteilen und Wirkungen von Entgelttransparenz.

Das Ergebnis: Das Thema Entgelttransparenz wird, nicht zuletzt aufgrund der Entgelttransparenzrichtlinie, von vielen Unternehmen zunehmend auf die Agenda gehoben. Die faire Bezahlung ihrer Beschäftigten ist vielen Unternehmen wichtig. Die Diskussion zeigte aber auch, dass noch mehr Informationen, mehr Aufklärung und Sensibilisierung rund um das Thema benötigt wird. Die Unternehmen sprachen sich auch für eine Bereitstellung von Unterstützungsinstrumenten zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben aus.

  • Gruppenfoto der Teilnehmenden

    Foto der Teilnehmenden des Unternehmensdialogs


Rückblick: Digitaler Infotalk "Die Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Umsetzung" am 29. Januar 2024

Am 29. Januar 2024 fand von 12:30 bis 13:15 Uhr ein weiterer Infotalk zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie via Webex statt. In diesem Infotalk stellte Thomas Fischer (Referatsleiter 412, BMFSFJ) die wichtigsten Inhalte der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) vor. Dabei ging er auf die Entstehungsgeschichte sowie die Regelungen der ETRL sowie den Umsetzungsplan des Bundesgleichstellungsministeriums ein. 

Michael Fräßdorf, Head of Compensation & Benefits bei der REWE Group, stellte den Umsetzungsplan und den Stand der Vorbereitungen zur Umsetzung der Vorgaben aus der ETRL bei der REWE Group vor. Er betonte dabei, wie wichtig es sei, sich frühzeitig unternehmensintern zu überlegen, welche Arbeitsschritte vor anderen zu erledigen sind, um gut auf die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten vorbereitet zu sein. So beginnt die REWE Group bereits dieses Jahr mit der Konzeption der Job Architektur, der Sichtung und Aufbereitung von Regelwerken und Betriebsvereinbarungen sowie der Teilautomatisierung des Prozesses zu individuellen Auskünften.


Rückblick: Unternehmensdialog in Düsseldorf am 13. November 2023

Am 13. November 2023 fand der Unternehmensdialog zum Thema „Instrumente und Tools zur Visualisierung und Monitoring des Gender Pay Gaps“ auf dem Vodafone Campus in Düsseldorf statt. In einem Workshop widmeten sich die Teilnehmenden folgenden Fragen:

  • Welche Instrumente gibt es, um Vergütungssysteme transparent zu entwickeln, abzubilden und zu monitoren?
  • Welche Erfahrungen haben Unternehmen bereits damit gemacht?
  • Welches Instrument fehlt noch (weitere Unterstützungsbedarfe)?

Thomas Fischer, Referatsleiter im Referat 412 „Arbeitsmarkt“ der Abteilung Gleichstellung stellte auch hier die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vor. Felicitas von Kyaw und Anja Knauff von Vodafone GmbH sowie Miriam Kramer von der alstria office REIT-AG berichteten in zwei kurzen Impulsen von ihren Erfahrungen.

Das Ergebnis: Die faire Bezahlung von Frauen und Männern ist für die anwesenden Unternehmensvertreter:innen ein zentrales Anliegen. Sie sind daran interessiert, das Thema Entgeltgleichheit voranzubringen. In der Diskussion zeigt sich aber auch, dass weitere Informationen und Erläuterungen zu den Vorgaben des Entgeltgleichheitsgebots bereitgestellt werden müssen. 

  • Gruppenfoto der Teilnehmenden

    Gruppenfoto mit den Teilnehmenden des Unternehmensdialogs am 13. November 2023 bei Vodafone in Düsseldorf


Rückblick: Digitale Infotalks „Die Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Umsetzung“ im November 2023

Im November startete die Dialogreihe mit zwei digitalen Infotalks „Die Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Umsetzung“ am 8. und 15. November jeweils von 12:30 bis 13:15 Uhr. In diesen digitalen Infotalks stellte Herr Thomas Fischer (Referatsleiter 412, BMFSFJ) die groben Inhalte der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) vor. Dabei ging er auf die Entstehungsgeschichte sowie die Regelungen der ETRL und den Umsetzungsplan des Bundesgleichstellungsministeriums ein.