Das Gesetz im Überblick

Das Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen.

Foto: Adobe Stock / contrastwerkstatt

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) ist zum 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Damit unterstützt die Bundesregierung Unternehmen und Beschäftigte dabei, gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit (Entgeltgleichheitsgebot) in der Praxis künftig besser zu erreichen. Gleiche Chancen und faires Entgelt für Frauen und Männer stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und tragen dazu bei, die Potenziale von Beschäftigten besser auszuschöpfen.

Dafür sieht das Gesetz folgende Bausteine vor: einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte, die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Mit mehr Transparenz zu mehr Chancengleichheit

Mit dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) wird eine weitere Ursache der Entgeltlücke in den Blick genommen: fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen und Lohnfindungsprozessen. Transparenz hilft, ungerechtfertigte Entgeltunterschiede zu beseitigen, und öffnet den Blick für die Stellschrauben zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern in Betrieben und Unternehmen.

Beim Entgelttransparenzgesetz geht es also nicht um die „Offenlegung aller Gehälter“, sondern darum, Bewusstsein für Entgeltregelungen und Entgeltstrukturen zu schaffen sowie Entscheidungs- und Orientierungshilfe für die Entgeltpraxis zu geben.

Das Gesetz soll die folgenden Vorteile für Unternehmen und die Gesellschaft nutzbar machen:

  • Entgelttransparenz unter Wahrung des Datenschutzes verschafft Arbeitgebenden und Beschäftigten Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
  • Entgelttransparenz schafft Vertrauen bei den Beschäftigten, erhöht ihre Bindung, stärkt die Zufriedenheit und senkt die Personalfluktuation.
  • Entgelttransparenz fördert eine effiziente Verteilung von Ressourcen und schafft damit betriebswirtschaftliche Vorteile.
  • Entgelttransparenz ist die Voraussetzung, um (potenzielle) Entgeltbenachteiligung und -diskriminierung aufzudecken und zu beseitigen.

Informationen für Arbeitgebende

Das Entgelttransparenzgesetz hilft, Entgeltunterschiede zu beseitigen. Dafür führt es drei neue Instrumente ein:

  • den individuellen Auskunftsanspruch,
  • betriebliche Prüfverfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit,
  • Berichtspflichten zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Der Leitfaden für Arbeitgebende sowie für Betriebsräte und Personalräte informiert praxisnah über Aufgaben nach dem Entgelttransparenzgesetz und beschreibt das Verfahren für die Beantwortung des individuellen Auskunftsanspruchs.

Individueller Auskunftsanspruch

Das Entgelttransparenzgesetz sieht die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten vor. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch haben Beschäftigte das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren ihr Entgelt festgelegt wurde und welche Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung für eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit gelten. Für diese Vergleichstätigkeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem das sogenannte Vergleichsentgelt erfragen.

Den Auskunftsanspruch richten Beschäftigte an den Betriebsrat oder an den Arbeitgebenden. Ob und in welcher Weise Arbeitgebende oder Betriebsrat das Auskunftsverlangen der Beschäftigten beantworten müssen, hängt davon ab, ob der Arbeitgebende tarifgebunden oder tarifanwendend ist.

Betriebliche Prüfverfahren

Private Arbeitgebende mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten sind nach dem Entgelttransparenzgesetz zudem zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren aufgefordert. Dies dient der Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots.

Die Durchführung betrieblicher Prüfverfahren hilft, Entgelttransparenz zu fördern. Daraus ergeben sich Vorteile für Unternehmen, denn Transparenz schafft Vertrauen bei den Beschäftigten, erhöht die Mitarbeitendenbindung, stärkt den Betriebsfrieden und senkt die Personalfluktuation.

Bericht zur Entgeltgleichheit

Zudem sind Arbeitgebende zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit verpflichtet, wenn sie in der Regel mehr als 500 Beschäftigte beschäftigen und lageberichtspflichtig nach dem Handelsgesetzbuch sind.

  • Die Rechtsprechung zum Entgelttransparenzgesetz

    Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz), das am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist, soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen. Bislang zeigte die Praxis jedoch, dass es Frauen trotz des gesetzlichen Auskunftsanspruchs oft nicht gelingt, den erforderlichen Beweis der Diskriminierung in einem gerichtlichen Verfahren zu führen. Doch nun hat das Bundesarbeitsgericht am 21. Januar 2021 entschieden, dass die Lohnauskunft als Indiz ausreicht, um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts zu begründen, wenn die männlichen Kollegen in dem Unternehmen mehr verdienen. Der Arbeitgeber muss dann versuchen, dies zu widerlegen. 

    Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Entgeltgleichheitsklage vom 21.01.2021