Webanwendung zur Unterstützung von Arbeitgebenden

Unternehmen für Testphase von Zert:Equal gesucht

Frau im Büro lächelt in die Kamera

Laut Artikel 9 der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) müssen Unternehmen mit mindestens 150 Beschäftigten bis Juni 2027 zum ersten Mal über ihr geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle berichten. Das Bundesgleichstellungsministerium fördert die Entwicklung einer Webanwendung, die bei der Erfüllung dieser Berichtspflicht unterstützt. Nun werden Unternehmen für die Mitarbeit in der Testphase gesucht! 

Die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) sieht ab Juni 2027 eine Pflicht für Arbeitgebenden zur Berichterstattung über das Entgeltgefälle im Unternehmen vor. Dazu müssen die Unternehmen auf Basis unterschiedlicher Indikatoren ermitteln, ob es Unterschiede in der Bezahlung von weiblichen und männlichen Beschäftigten im Hinblick auf das Grundentgelt und weiteren ergänzenden und variablen Entgeltbestandteilen gibt. Die Arbeitgebenden müssen die Berichte anschließend an eine staatliche Monitoringstelle weiterleiten. Die Berichte werden auf einer Webseite veröffentlicht. Die zukünftige Webanwendung Zert:Equal kann die Arbeitgebenden bei der Berichterstattung darin unterstützen, indem es überprüft, ob die berichteten Ergebnisse richtig sind. 

Was ist Zert:Equal? 

Zert:Equal ist eine Webanwendung mit einer wissenschaftsbasierten KI bzw. einem algorithmischen System (supervised machine learning). Die Web-Anwendung ist so gestaltet, dass für die teilnehmenden Unternehmen auf Basis ihrer Original-Personaldaten synthetische Daten erstellt werden, die die Original-HR-Daten des Unternehmens sehr genau nachbilden und die Grundlage für die Vergleichsanalyse der Webanwendung darstellen. Zert:Equal erlaubt hochstandardisiert, Ergebnisse aus allen möglichen genutzten Analyseverfahren und Tools auf Richtigkeit zu überprüfen. Durch klare Outputs, wie beispielsweise automatisiert erstellte PDFs, werden Hinweise gegeben, ob die verwendeten (externen) Verfahren fachlich richtige und rechtskonforme Ergebnisse liefern.

Unternehmen für die Testphase gesucht! 

Um die Webanwendung so pragmatisch und unterstützend wie möglich zu gestalten, braucht es Ihre Unterstützung! Sie begleiten das Projektteam während der Projektlaufzeit, bringen Ihre Bedenken ein und geben Rückmeldung zur Anwendungsfreundlichkeit. Das Projektteam unterstützt Sie in dieser Zeit zu Fragen der Datenaufbereitung und zur Verbesserung der Dateninfrastruktur, um sich so bestmöglich auf die Berichtspflicht vorzubereiten. Im Rahmen der Mitarbeit können Sie Ihre eigenen Ergebnisse selbstverständlich auch testen.

INFORMATIONEN UND FAQ ZUM DOWNLOAD (PDF)

Fragen & Antworten

Das Projektteam beantwortet Ihre Fragen rund um Zert:Equal

Wir suchen 3 bis 4 Unternehmen mit mindestens 150 Beschäftigten, die uns bei der Entwicklung der Webanwendung „Zert:Equal“ begleiten möchten.

Laut Art. 9 der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen Unternehmen auf Basis verschiedener Indikatoren künftig über ihr geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle berichten. Die erste Berichtspflicht ist zum Juni 2027 fällig. Mit der Webanwendung sollen Arbeitgebende Unterstützung bei der Erfüllung dieser Berichtspflicht erhalten.

Um die Webanwendung so pragmatisch und unterstützend wie möglich zu gestalten, brauchen wir Ihre Unterstützung! Sie begleiten uns während der Projektlaufzeit, bringen Ihre Bedenken ein und geben Rückmeldung zur Anwendungsfreundlichkeit. Wir unterstützen Sie in dieser Zeit zu Fragen der Datenaufbereitung, zur Verbesserung der Dateninfrastruktur, um sich so bestmöglich auf die Berichtspflicht vorzubereiten. Im Rahmen der Mitarbeit können Sie Ihre eigenen Ergebnisse selbstverständlich auch testen.

Sie nehmen an einer Auftaktveranstaltung und dann an regelmäßigen Online-Treffen mit dem Projektteam teil und bringen Ihre Erfahrung und Ihr Know-How ein. Die Treffen finden ab August 2024 bis Ende 2025 alle 12 Wochen statt.

Für die Datenaufbereitung und -zusammenstellung ist aktuell von einem zeitlichen Aufwand von 3 bis 4 Stunden pro Monat auszugehen.

Hinzu kommt noch ein begrenzter Zeitaufwand für die interne Klärung von Datenschutzfragen. Wir unterstützen Sie aber durch die Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen (AVV, etc.).

Die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) sieht eine Pflicht für Arbeitgebenden zur Berichterstattung über das Entgeltgefälle im Unternehmen vor. Dazu müssen die Unternehmen auf Basis unterschiedlicher Indikatoren ermitteln, ob es Unterschiede in der Bezahlung von weiblichen und männlichen Beschäftigten im Hinblick auf das Grundentgelt und weiteren ergänzenden und variablen Entgeltbestandteilen gibt. Die Arbeitgebenden müssen die Richtigkeit der ermittelten Ergebnisse bestätigen. Die Berichte müssen anschließend an eine Monitoringstelle weitergeleitet werden. Die zukünftige Webanwendung Zert:Equal kann die Arbeitgebenden bei der Berichterstattung darin unterstützen, indem es überprüft, ob die berichteten Ergebnisse richtig sind.

Zert:Equal ist eine Webanwendung mit einer wissenschaftsbasierten KI bzw. einem algorithmischen System (supervised machine learning). Die Web-Anwendung ist so gestaltet, dass für die teilnehmenden Unternehmen auf Basis ihrer Original-Personaldaten synthetische Daten erstellt werden, die die Original-HR-Daten des Unternehmens sehr genau nachbilden und die Grundlage für die Vergleichsanalyse der Webanwendung darstellen. Zert:Equal erlaubt hochstandardisiert, Ergebnisse aus allen möglichen genutzten Analyseverfahren und Tools auf Richtigkeit zu überprüfen. Durch klare Outputs, wie beispielsweise automatisiert erstellte PDFs, werden Hinweise gegeben, ob die verwendeten (externen) Verfahren fachlich richtige und rechtskonforme Ergebnisse liefern.

Alle Arbeitgebenden mit mehr als 100 Beschäftigten, die zukünftig berichtspflichtig nach der ETRL sind, können Zert:Equal nutzen, um ihre zu berichtenden Ergebnisse zur Entgeltgleichheit zu überprüfen.

INES Analytics GmbH und die Universität Kassel (Prof. Dr. Isabell Hensel, FG Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht in der digitalen Gesellschaft) entwickeln im Verbund die Anwendung “Zert:Equal“. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Anwendung soll ab 2026 zur Verfügung gestellt werden.

Zert:Equal soll die nach Art. 9 ETRL zu berichtenden Ergebnisse überprüfen. Dafür müssen diese Ergebnisse sowie die für die Berechnung der Ergebnisse verwendeten Daten übermittelt werden. Zur Überprüfung der Ergebnisse werden aus den Originaldaten sogenannte „synthetische Daten“ erstellt, die die Originaldaten des Unternehmens sehr genau nachbilden. Diese sind die Grundlage für die Vergleichsanalyse der Webanwendung. Die Originaldaten werden nach der Herstellung der synthetischen Daten sofort gelöscht.

Die Unternehmen geben ihre Daten und Ergebnisse online in Zert:Equal ein bzw. laden diese in eine sichere Cloud. Nach einer formalen Prüfung auf Vollständigkeit werden die Daten in synthetische Daten umgewandelt und anschließend sofort gelöscht.

Die Daten werden dabei ausschließlich auf deutschen Servern gespeichert. Für weitere Informationen rund um die technischen Details können Sie sich an INES Analytics GmbH (Kontakt: info@ines-analytics.com ) wenden.

Es wird mit synthetischen Daten gearbeitet damit die Originaldaten unmittelbar nach der Herstellung der synthetischen Daten gelöscht werden können und damit anschließend die weitere Verarbeitung komplett anonym ist. Dadurch werden die Originaldaten geschützt und dem Grundsatz der Datenminimierung Rechnung getragen.

Synthetische Daten werden aus den Originaldaten generiert. Ihre Eigenschaften und Struktur sind den Originaldaten stark ähnlich, jedoch sind die Originalinformationen nicht mehr enthalten. Bei einer statistischen Analyse können sie darum sehr ähnliche Ergebnisse liefern, wie eine Analyse der Originaldaten. Weitere technische Details werden im Laufe des weiteren Projektfortganges in einem Papier niedergelegt.

Ja, synthetische Daten sind anonym. Mit welchen Methoden dies sichergestellt ist, können Sie dann in oben genanntem Papier nachlesen.

Nein, das BMFSFJ und auch keine anderen staatlichen Stellen können auf die Daten zugreifen. Es werden lediglich über allgemein übliche Standard-Analytics-Instrumente wie Anzahl der Aufrufe, Up- und Downloads die Reichweite und der Nutzen der Anwendung erfasst.

Die Überprüfung durch Zert:Equal erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e), Abs. 3 DSGVO, Art. 157 AEUV, § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG, da die Anwendung der Durchsetzung der Entgeltgleichheit dient. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit ist in Art. 157 AEUV ausdrücklich normiert und stellt ein öffentliches Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO dar. Er bindet nicht nur den Staat, sondern auch unmittelbar die Arbeitgebende. Ihnen kommt damit die Aufgabe zu, diesen umzusetzen.

Zugleich greift auch Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn diese zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Da Arbeitgebende verpflichtet sind, den Grundsatz der Entgeltgleichheit des Art. 157 AEUV umzusetzen, muss es ihnen ermöglicht werden, Beschäftigtendaten daraufhin zu analysieren.

Nein, siehe zur datenschutzrechtlichen Grundlage die Frage zur datenschutzrechtlichen Grundlage.

Der Einsatz des Tools muss innerhalb der Datenschutzfolgenabschätzung berücksichtigt werden.