Das Entgelttransparenzgesetz ist im Juli 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, kurz Entgelttransparenzgesetz, soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen. Dafür sieht es folgende Bausteine vor: Einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige, die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit.
Entgeltungleichheiten in Unternehmen und Betrieben sind häufig nicht bekannt und auch nicht bewusst. Fehlende Transparenz erhöht das Risiko ungewollter Entgeltunterschiede und damit potenzieller Entgeltdiskriminierung. Genau hier setzt Entgelttransparenz an und fördert durch die Schaffung von transparenten Entgeltstrukturen die Entgeltgleichheit im Unternehmen.Die innerbetrieblichen Entgeltsstrukturen transparent zu machen, bietet die Chance, Entgeltunterschiede zu erkennen und zu hinterfragen. Dabei müssen nicht alle Gehälter veröffentlicht werden. Es gibt viele verschiedene Wege, Entgeltstrukturen transparent zu gestalten. Darüber möchten wir Sie in diesem Unternehmensprogramm informieren. In einem zweiten Schritt kann, wenn erforderlich, daran gearbeitet werden, Entgeltungleichheiten zu verringern und somit einen wichtigen Beitrag zur Entgeltgleichheit zu leisten.